Neue Mobil-Nr. für Notfälle
3butler.de (Thomas Schorb) hat ab sofort eine neue Mobil - Nr.: 0151 - 270 270 80

Diese ist für Notfälle, wenn Sie niemanden unter 06664-919 551 erreichen.

AGB-Standardfehler / Streitwert
Der Streitwert für Standardfehler in AGBs wurde vom Oberlandesgericht Celle (Az: 13 W 112/07) auf EUR 3.000 festgelegt.

BGH-Urteil; Markennamen in Beta-Tags verboten!
Laut BGH-Urteil vom 08.02.2007 (Az: I ZR 77/04) ist die Nutzung von geschützten Markennamen und Begriffen in den Meta-Tags oder in einer Homepage nicht erlaubt. Abmhanungsgefahr!

(es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeite dieser Angaben, keine Gewährleistung auf Richtigkeit)

Pflichtangaben in Emails
'Neue' Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails

Für wen gelten die Pflichtangaben?
Die Pflichtangaben müssen unter anderem gemacht werden von:

* Einzelkaufleuten (§ 37a HGB)
* Personenhandelsgesellschaften wie z.B. OHG, KG und GmbH & Co. KG (§§ 125a, 177 a HGB)
* Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 35a GmbHG)
* Aktiengesellschaften (§ 80 AktG)
* Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 PartGG, § 125a HGB)
* Genossenschaften (§ 25a GenossenschaftsG)
Nicht betroffen sind Freiberufler, Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (GbR) und Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind, für die sich aber ähnliche Pflichten aus anderen Vorschriften, z.B. § 15b GewO ergeben können.

Welche Pflichtangaben müssen E-Mails enthalten?
* den vollständigen Firmennamen, so wie er im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister (nachfolgend: Register) eingetragen ist
* Rechtsformzusatz (z.B. GmbH, KG, Kommanditgesellschaft, OHG, AG, e.K. etc.)
* Sitz des Unternehmens (anzugeben ist der satzungsmäßige "Hauptsitz", auch wenn der Geschäftsbrief z.B. von einer Zweigniederlassung aus verschickt wird)
* Registernummer (des Unternehmens, nicht einer etwaigen Zweigniederlassung)
* Registergericht (des Unternehmens, nicht einer etwaigen Zweigniederlassung)

b) Bei GmbHs müssen zusätzlich aufgenommen werden:
* alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen
* (falls vorhanden) der Aufsichtsratsvorsitzende mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen

c) Bei AGs müssen zusätzlich aufgenommen werden:
* alle Vorstandsmitglieder mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen, wobei der Vorstandsvorsitzende als solcher zu bezeichnen ist
* ausgeschriebener Vor- und Zuname des Aufsichtsratsvorsitzenden


d) Bei der GmbH & Co. KG müssen die Angaben nach lit. a) sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG gemacht werden. Für die Komplementär-GmbH sind weiterhin die Angaben nach lit. b) erforderlich.

e) Bei der Genossenschaft müssen zusätzlich aufgenommen werden:
* alle Vorstandsmitglieder mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen
* (falls vorhanden) der Aufsichtsratsvorsitzende mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen

f) Bei einer OHG, bei der kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind noch die Vorgaben des § 125a Abs. 1 Satz 2 HGB zu beachten.

g) Bei einer Zweigniederlassung einer Private Company Limited by Shares (Ltd.) sind folgende Angaben erforderlich:
* vollständiger Firmenname
* Sitz, Register und Nummer der inländischen Zweigniederlassung (vollständige Adresse)
* Sitz, Register und Nummer der ausländischen Gesellschaft, (vollständige Adresse des registered office)
* Rechtsformzusatz (Limited oder Ltd.)
* ausgeschriebene Vor- und Zunamen der Geschäftsführer (director)

(es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeite dieser Angaben, keine Gewährleistung auf Richtigkeit)

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