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Neue Mobil-Nr. für Notfälle
3butler.de (Thomas Schorb) hat ab sofort eine neue Mobil - Nr.: 0151 - 270 270 80 Diese ist für Notfälle, wenn Sie niemanden unter 06664-919 551 erreichen. |
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AGB-Standardfehler / Streitwert
Der Streitwert für Standardfehler in AGBs wurde vom Oberlandesgericht Celle (Az: 13 W 112/07) auf EUR 3.000 festgelegt. |
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BGH-Urteil; Markennamen in Beta-Tags verboten!
Laut BGH-Urteil vom 08.02.2007 (Az: I ZR 77/04) ist die Nutzung von geschützten Markennamen und Begriffen in den Meta-Tags oder in einer Homepage nicht erlaubt. Abmhanungsgefahr! (es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeite dieser Angaben, keine Gewährleistung auf Richtigkeit) |
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Pflichtangaben in Emails
'Neue' Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails Für wen gelten die Pflichtangaben? Die Pflichtangaben müssen unter anderem gemacht werden von: * Einzelkaufleuten (§ 37a HGB) * Personenhandelsgesellschaften wie z.B. OHG, KG und GmbH & Co. KG (§§ 125a, 177 a HGB) * Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 35a GmbHG) * Aktiengesellschaften (§ 80 AktG) * Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 PartGG, § 125a HGB) * Genossenschaften (§ 25a GenossenschaftsG) Nicht betroffen sind Freiberufler, Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (GbR) und Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind, für die sich aber ähnliche Pflichten aus anderen Vorschriften, z.B. § 15b GewO ergeben können. Welche Pflichtangaben müssen E-Mails enthalten? * den vollständigen Firmennamen, so wie er im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister (nachfolgend: Register) eingetragen ist * Rechtsformzusatz (z.B. GmbH, KG, Kommanditgesellschaft, OHG, AG, e.K. etc.) * Sitz des Unternehmens (anzugeben ist der satzungsmäßige "Hauptsitz", auch wenn der Geschäftsbrief z.B. von einer Zweigniederlassung aus verschickt wird) * Registernummer (des Unternehmens, nicht einer etwaigen Zweigniederlassung) * Registergericht (des Unternehmens, nicht einer etwaigen Zweigniederlassung) b) Bei GmbHs müssen zusätzlich aufgenommen werden: * alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen * (falls vorhanden) der Aufsichtsratsvorsitzende mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen c) Bei AGs müssen zusätzlich aufgenommen werden: * alle Vorstandsmitglieder mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen, wobei der Vorstandsvorsitzende als solcher zu bezeichnen ist * ausgeschriebener Vor- und Zuname des Aufsichtsratsvorsitzenden d) Bei der GmbH & Co. KG müssen die Angaben nach lit. a) sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG gemacht werden. Für die Komplementär-GmbH sind weiterhin die Angaben nach lit. b) erforderlich. e) Bei der Genossenschaft müssen zusätzlich aufgenommen werden: * alle Vorstandsmitglieder mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen * (falls vorhanden) der Aufsichtsratsvorsitzende mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen f) Bei einer OHG, bei der kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind noch die Vorgaben des § 125a Abs. 1 Satz 2 HGB zu beachten. g) Bei einer Zweigniederlassung einer Private Company Limited by Shares (Ltd.) sind folgende Angaben erforderlich: * vollständiger Firmenname * Sitz, Register und Nummer der inländischen Zweigniederlassung (vollständige Adresse) * Sitz, Register und Nummer der ausländischen Gesellschaft, (vollständige Adresse des registered office) * Rechtsformzusatz (Limited oder Ltd.) * ausgeschriebene Vor- und Zunamen der Geschäftsführer (director) (es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeite dieser Angaben, keine Gewährleistung auf Richtigkeit) |
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