I) Weg zur .eu-Einführung
II) Einführungsschritte der .eu-TLD
III) Registrierungsrichtlinien und -bedingungen
Am 12. Oktober 2004 hat der Generaldirektor des Ausschusses für Belange der Informationsgesellschaft der Europäischen Kommission, sowie die drei EURid-Direktoren Pierre Verbaeten, Franco Denoth und Anders Janson den Verwaltungsvertrag für die neue Domain-Endung .eu unterschrieben. Damit steht
EURid
nun offiziell als zukünftige Vergabestelle für .eu-Domains fest.
Die weiteren Schritte sind:
Die Einführung der .eu-Topleveldomain wird in drei Phasen von statten gehen:
1) Phase I der gestaffelten Registrierung (Sunrise I)
2) Phase II der gestaffelten Registrierung (Sunrise II)
3) Phase III allgemeine Registrierung ohne besondere Marken- oder Namensrechte
In der ersten Phase der gestaffelten Registrierung (Sunrise Period), welche zwei Monate andauern wird, dürfen nur Inhaber oder Lizenznehmer von registrierten nationalen und Gemeinschaftsmarken, geografischen Herkunftsangaben oder Namen öffentlicher Einrichtungen ihre Domainnamen anmelden.
In der zweiten - ebenfalls zwei Monate andauernden Phase können sonstige frühere Rechte, also auch nicht eingetragene, aber rechtlich geschützte Marken und Bezeichnungen - wie bekannte Marken oder Firmenbezeichnungen - angemeldet werden.
Bitte beachten Sie:
Für die Phasen I und II der gestaffelten Registrierung gilt:
a) Alle Antragsteller müssen Nachweise einreichen, aus denen hervorgeht, dass sie frühere Rechte an dem beanspruchten Namen besitzen. Die Nachweise sind an eine von EURid vorgegebene Validierungsstelle innerhalb einer Frist von 40 Tagen nach Beantragung des Domainnamens zu übermitteln. Gehen die Nachweise innerhalb dieser Frist nicht ein, wird der betreffende Antrag abgelehnt.
b) Der beantragte Domainname muss mit den Text- oder Wortelementen des beanspruchten Namens des früheren Rechtes übereinstimmen. Sonderzeichen wie ä, ö, ü können durch a, o, u oder die übliche Schreibweise ae, oe, ue ersetzt werden. Leerzeichen und Sonderzeichen wie
~ @ # $ % ^ & * ( ) + = < > { } [ ] / \ : ; ' , . ?
können weggelassen oder durch einen Bindestrich (-) ersetzt werden.
Die Marke "Schlund+Partner" kann somit beispielsweise als schlundpartner.eu und/oder schlund-partner.eu registriert werden.
Weitere Details zu diesen beiden Phasen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, müssen aber mindestens 2 Monate vor Beginn der ersten Phase veröffentlicht werden.
Die allgemeine Registrierungsmöglichkeit startet im Anschluss an die gestaffelten Registrierungsphasen nach dem "First-come-first-Serve"-Prinzip.
.eu-Domains werden direkt unterhalb der .eu-Topleveldomain als so genannte Secondlevel-Domains registriert.
Folgende Personen/Unternehmen sind zur Registrierung von .eu Domains zugelassen: